Mit dem ROGG-Blog möchten wir Ihnen als Leser eine umfassende Übersicht zu den Themen in der Kompressionstherapie, der Wundversorgung, Hygiene und Allergie geben.
In diesem Rahmen möchten wir heute eine Videoaufzeichnung zum Thema Haftpflichtschutz im Bereich des nichtärztlichen Wundmanagements präsentieren mit Michael Schanz, Chefredakteur der „Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen“, und Stefan Knoch, einem Rechtsanwalt und Versicherungsexperten.
Voraussetzungen für Haftplichtschutz
Herrn Schanz stellt fest, dass erfolgreiche Praktiker im Wundmanagement jene sind, die u.a. über fundierte Kenntnisse in Anatomie, Physiologie, Dermatologie und Ernährungsmedizin verfügen.
Doch wie sieht es mit dem Versicherungsschutz für die Wundmanager aus? Nicht nur für den Laien ist dies ein Problem! Denn Versicherungen versichern in aller Regel nur den umschriebenen Aufgabenbereich eines Wundmanagers. Diese sind typischerweise an die Ausbildungsordnungen gekoppelt. Ein Dilemma für solche breit aufgestellten Experten.
Typische Risiken für eine Pflegekraft
Der Teufel steckt im Detail. Durchschnittlich bedarf es gerade einmal 17h Ausbildung hin zu einem Wundmanager, womit Versicherungen diesen regelmäßig als Assistenzkraft einordnen, mit weitreichenden Konsequenzen für den Versicherungsschutz.
Das heisst, der Versicherungsschutz beschränkt sich häufig nur auf Assistenzaufgaben ggü einem Arzt. Interessanterweise bricht eine Haftungslücke auf, wenn -wie es die meisten tun- Wundmanager sich durch zahlreiche Fortbildung gezielt weiterbilden und -entwickeln.
Nun gibt es erste Versicherungen, wie bspw HDI, die speziell auf diese Versicherungslücke eingehen und u.a. folgende Aspekte adressen:
Vakuum-, Laser- und Kompressionstherapie
Die Diskussion im Video – und weitere Fragen
Dieses Video ist ein Muss für alle aktiven wie auch angehenden Wundmanager.
Natürlich kann der ROGG Blog keine rechtliche Garantie eingehen; wir empfehlen jedoch Bezug und Lektüre der Rechtsdepesche, damit alle Wundmanager über mehr Rechtssicherheit und -klarheit verfügen.
Beitragsbild: geralt / Pixabay / creative commons public domain